Das Verhältnis
zwischen Arzt und Patient ist durch zahlreiche Verpflichtungen
des Arztes gekennzeichnet.
So schuldet der Arzt insbesondere eine fachgerechte Behandlung,
die den jeweiligen medizinischen Standards entspricht. Hierbei
hat der Arzt insbesondere auch neue Methoden anzuwenden, wenn
sich diese in der Wissenschaft durchgesetzt haben. Vor Therapiebeginn
hat der Arzt den Patienten über etwaige Risiken der Behandlung
in einer Weise aufzuklären, die für den medizinischen
Laien verständlich ist.
Ob diese Verpflichtungen eingehalten wurden, klärt
in der Regel ein medizinischer Sachverständiger, der
im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
von dem Geschädigten, der Haftpflichtversicherung des
Arztes, der Schlichtungsstelle oder letztlich im Klageverfahren
durch das Gericht beauftragt werden kann.
Zur Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche
wegen eines Behandlungsfehlers empfehlen wir, zunächst
die außergerichtliche Verhandlung mit dem Arzt bzw.
der Haftpflichtversicherung des Arztes, um so eine zügige
Schadensersatzleistung zu erzielen.
Im Ablehnungsfall kann ein kostenfreies Schlichtungsverfahren
bei der zuständigen Ärztekammer beschritten werden.
Sollte auch dieses nicht zum Erfolg verhelfen, verbleibt
es Klage einzureichen.
ANFRAGE SENDEN! |