| Zur Verwirklichung des
Traums vom Eigenheim werden regelmäßig sämtliche
finanzielle Mittel einer Familie über Jahrzehnte eingesetzt.
Der Unterzeichnung der erforderlichen Bauverträge
geht regelmäßig eine Finanzplanung sowie eine
bauhandwerkliche Planung voraus.
Ebenso selbstverständlich sollte jedoch auch eine juristische
Planung sein, die bereits bei der Gestaltung bzw. Überprüfung
der abzuschließenden Bauverträge ansetzt, beispielsweise
um etwaige Gewährleistungslücken auszuschließen.
Hierbei ist nicht nur das unmittelbare Verhältnis des
Bauherrn zum Bauunternehmer ausschlaggebend, sondern auch
das Verhältnis der am Bau beteiligten Unternehmer untereinander.
Sparen Sie nicht an einem soliden vertraglichen Fundament
für Ihr Eigenheim, denn dies ist ausschlaggebend für
den Erfolg eines Bauhaftungsprozesses, sei es gegen die
ausführenden Bauunternehmen, sei es gegen den beauftragten
Architekten.
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