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Das bürgerliche Recht regelt das Leben „von
der Wiege bis zur Bahre“. So bildet selbstverständlich
auch das Erbrecht eines meiner Tätigkeitsschwerpunkte.
Das Problem liegt hier häufig in der Natur der Sache:
Über den eigenen Tod macht sich der Einzelne am wenigsten
Gedanken. Dabei dient das Erbrecht auch gerade der Erhaltung
des Friedens zwischen Ihren Hinterbliebenen und nicht zuletzt
dem Erhalt des von Ihnen im Laufe Ihres Lebens erwirtschafteten
und erhaltenen Vermögens.
Nur das Erbrecht bietet hier die Möglichkeit durch
Verfügungen für den Fall Ihres Ablebens ihren
Nachlass, also ihr gesamtes Vermögen, auf Ihre Hinterbliebenen
zu verteilen.
Die bekanntesten Regelungen sind das Testament sowie das
Vermächtnis. Wir helfen Ihnen, Ihren „Letzten
Willen“ auslegungssicher zu gestalten, sodass dieser
auch tatsächlich zur Geltung kommt. So können
Ihre Hinterbliebenen auch tatsächlich um Sie trauern
und müssen sich nicht in aufreibenden Erbstreitigkeiten
auseinandersetzen.
Weitere hervorzuhebende Teilbereiche sind die Erbauseinandersetzung
sowie der Schutz des Erben vor dem überschuldeten Nachlass.
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