Das Insolvenzrecht
ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts. Zu unterscheiden ist
hierbei die Insolvenz einer Privatperson und die eines Unternehmens.
Im Rahmen der Privatinsolvenz kann jede Privatperson nach
dem Insolvenzverfahren von ihren Schulden befreit werden.
Bei der Privatinsolvenz sind der Schuldner und jeder Gläubiger
zum Antrag berechtigt.
Der Eröffnungsbeschluss hat zur Folge, dass die Verfügungs-
und Verwaltungsbefugnis auf den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter
übergeht.
Die Firmeninsolvenz greift ein, wenn ein Unternehmen überschuldet
oder zahlungsunfähig ist. Hier kann das Insolvenzverfahren
vom Unternehmen oder vom Gläubiger eingeleitet werden.
Die Firmeninsolvenz wird immer nur dann vom Insolvenzgericht
eröffnet, wenn abzusehen ist, dass die Kosten des Verfahrens
gedeckt werden.
Eine Firmeninsolvenz kann sich immer auch auf die Arbeitsplätze
auswirken. Der Arbeitsplatz des einzelnen Arbeitnehmers
besteht zwar auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
der Insolvenzverwalter ist aber gezwungen aus Kostengründen
Kündigungen vorzunehmen. Für diese Kündigungen
besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten bis zum
Monatsende.
Die Arbeitnehmer können für den Fall, dass kein
Geld mehr vorhanden ist, um die Gehälter zu bezahlen
einen Antrag auf Insolvenzgeld beim Arbeitsamt stellen.
Dieses wird dann in der gleichen Höhe ausgezahlt, wie
das letzte Nettogehalt. Die Auszahlung erfolgt aber nur
für drei Monate vor der Insolvenzeröffnung.
Nach der Prüfung durch den Insolvenzverwalter erfolgt
die Verteilung des Erlöses. Hierbei erhält jeder
Gläubiger die gleiche Quote auf seine Forderung.
Forderungen die aus der Insolvenzmasse nicht befriedigt
werden können, sog. Restforderungen, können nach
Beendigung des Insolvenzverfahrens ohne Beschränkung
geltend gemacht werden.
Die Gläubiger können zur Realisierung von im Insolvenzverfahren
ohne Widerspruch festgestellten Forderungen 30 Jahre lang
die Zwangsvollstreckung betreiben, ohne dass es eines gesonderten
Urteils bedarf. Dadurch ist es dem Schuldner erschwert einen
wirtschaftlichen Neuanfang zu betreiben. Daher kann das
Insolvenzgericht den Schuldner von der Restschuld befreien.
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