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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts. Zu unterscheiden ist hierbei die Insolvenz einer Privatperson und die eines Unternehmens. Im Rahmen der Privatinsolvenz kann jede Privatperson nach dem Insolvenzverfahren von ihren Schulden befreit werden. Bei der Privatinsolvenz sind der Schuldner und jeder Gläubiger zum Antrag berechtigt.

Der Eröffnungsbeschluss hat zur Folge, dass die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis auf den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter übergeht.

Die Firmeninsolvenz greift ein, wenn ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Hier kann das Insolvenzverfahren vom Unternehmen oder vom Gläubiger eingeleitet werden. Die Firmeninsolvenz wird immer nur dann vom Insolvenzgericht eröffnet, wenn abzusehen ist, dass die Kosten des Verfahrens gedeckt werden.

Eine Firmeninsolvenz kann sich immer auch auf die Arbeitsplätze auswirken. Der Arbeitsplatz des einzelnen Arbeitnehmers besteht zwar auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Insolvenzverwalter ist aber gezwungen aus Kostengründen Kündigungen vorzunehmen. Für diese Kündigungen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten bis zum Monatsende.

Die Arbeitnehmer können für den Fall, dass kein Geld mehr vorhanden ist, um die Gehälter zu bezahlen einen Antrag auf Insolvenzgeld beim Arbeitsamt stellen. Dieses wird dann in der gleichen Höhe ausgezahlt, wie das letzte Nettogehalt. Die Auszahlung erfolgt aber nur für drei Monate vor der Insolvenzeröffnung.
Nach der Prüfung durch den Insolvenzverwalter erfolgt die Verteilung des Erlöses. Hierbei erhält jeder Gläubiger die gleiche Quote auf seine Forderung.

Forderungen die aus der Insolvenzmasse nicht befriedigt werden können, sog. Restforderungen, können nach Beendigung des Insolvenzverfahrens ohne Beschränkung geltend gemacht werden.
Die Gläubiger können zur Realisierung von im Insolvenzverfahren ohne Widerspruch festgestellten Forderungen 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben, ohne dass es eines gesonderten Urteils bedarf. Dadurch ist es dem Schuldner erschwert einen wirtschaftlichen Neuanfang zu betreiben. Daher kann das Insolvenzgericht den Schuldner von der Restschuld befreien.

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