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Internetrecht

Das Internetrecht umfasst zunächst sämtliche Bereiche, mit denen ein Internetanbieter oder -nutzer zwangsläufig in Berührung kommt:
Zunächst bedarf es einer Kennung des Internetnutzers, dies betrifft das Domainrecht. Der Inhalt einer Website kann sämtliche Rechtsbereiche betreffen, da jedoch auch häufig der Internetauftritt zu Werbe- und Marketingzwecken erfolgt, ist oftmals das Wettbewerbs- und Markenrecht betroffen. Der Kontakt zwischen Vertragspartnern, beispielsweise über das Auktionsportal ebay, wird wiederum durch ein spezielles Vertragsrecht bestimmt.

Über jedem Internetanbieter hängt jedoch das Damoklesschwert der Abmahnung, z. B., da Vorschriften des Teledienstgesetzes, Urheberrechtsgesetzes, Markengesetzes oder des Wettbewerbsrechts nicht eingehalten wurden oder dies zumindest behauptet wird.
Im Falle des Erhalts eines Abmahnschreibens gilt es jedoch stets besonnen zu reagieren. Oftmals stellt sich nach Überprüfung des behaupteten Rechtsverstoßes heraus, dass die Vorwürfe haltlos sind.
Soweit ein Verstoß vorliegt, entwerfen wir für Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die den geltenden rechtlichen Anforderungen gerecht wird. In keinem Fall sollten Sie die von dem Abmahnenden vorgelegten Erklärungen unterzeichnen, da diese regelmäßig zusätzliche Verpflichtungen enthalten, die Sie mit der Unterzeichnung unbesehen eingehen.

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