Das Internetrecht
umfasst zunächst sämtliche Bereiche, mit denen
ein Internetanbieter oder -nutzer zwangsläufig in Berührung
kommt:
Zunächst bedarf es einer Kennung des Internetnutzers,
dies betrifft das Domainrecht. Der Inhalt einer Website
kann sämtliche Rechtsbereiche betreffen, da jedoch
auch häufig der Internetauftritt zu Werbe- und Marketingzwecken
erfolgt, ist oftmals das Wettbewerbs- und Markenrecht betroffen.
Der Kontakt zwischen Vertragspartnern, beispielsweise über
das Auktionsportal ebay, wird wiederum durch ein spezielles
Vertragsrecht bestimmt.
Über jedem Internetanbieter hängt jedoch das
Damoklesschwert der Abmahnung, z. B., da Vorschriften des
Teledienstgesetzes, Urheberrechtsgesetzes, Markengesetzes
oder des Wettbewerbsrechts nicht eingehalten wurden oder
dies zumindest behauptet wird.
Im Falle des Erhalts eines Abmahnschreibens gilt es jedoch
stets besonnen zu reagieren. Oftmals stellt sich nach Überprüfung
des behaupteten Rechtsverstoßes heraus, dass die Vorwürfe
haltlos sind.
Soweit ein Verstoß vorliegt, entwerfen wir für
Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
die den geltenden rechtlichen Anforderungen gerecht wird.
In keinem Fall sollten Sie die von dem Abmahnenden vorgelegten
Erklärungen unterzeichnen, da diese regelmäßig
zusätzliche Verpflichtungen enthalten, die Sie mit
der Unterzeichnung unbesehen eingehen.
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