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„Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen“. Sehr
häufig ist jedoch das, was es von den schönsten
Wochen des Jahres zu berichten gibt, alles andere als erfreulich:
Verspätete Ankunft am Urlaubsort, womöglich ohne
Gepäck, die 5-Sterne-Residenz entpuppt sich als heruntergekommene
Absteige nebst Baustelle und unfreiwillige Bekanntschaft
mit der heimischen Insektenwelt im Hotelzimmer.
Regelmäßig hat der so frustrierte Urlauber jedoch
nach seiner Rückkehr binnen kurzer Ausschlussfristen
Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend zumachen.
Dies gilt selbstverständlich auch bei Ihrem Abbruch
der Reise wegen Reisemängeln, dem so genannten Reiserücktritt.
Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der Fristen und Formalien
und auch gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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