Die Sozialversicherung
umfasst die einzelnen Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung,
vor allem die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung
und Arbeitslosenversicherung.
Das Sozialversicherungsrecht ist vor allem einschlägig,
wenn Sie Leistungen des Staates beantragt haben und diese
gar nicht oder nur zum Teil bewilligt worden sind. So zum
Beispiel Anträge auf:
Alters- oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung;
Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse; Eingruppierung in eine
Pflegestufe bei einer Krankenkasse;
Rente wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit
bei der Berufsgenossenschaft;
Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen
bei der Agentur für Arbeit oder der zuständigen
Arge.
Das Sozialversicherungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen
Rechts. Um hier gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen,
müssen Sie zunächst Widerspruch einlegen, sollte
dieser erfolglos sein kann Klage vorm Sozialgericht erhoben
werden.
Leistungsbegehren empfiehlt es sich einen Spezialisten hinzuzuziehen,
um auf dem bestmöglichen Wege zum Ziel zu kommen.
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