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Sozialversicherungsrecht

Die Sozialversicherung umfasst die einzelnen Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung, vor allem die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Das Sozialversicherungsrecht ist vor allem einschlägig, wenn Sie Leistungen des Staates beantragt haben und diese gar nicht oder nur zum Teil bewilligt worden sind. So zum Beispiel Anträge auf:
Alters- oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung;
Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse; Eingruppierung in eine Pflegestufe bei einer Krankenkasse;
Rente wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft;
Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder der zuständigen Arge.

Das Sozialversicherungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Um hier gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen, müssen Sie zunächst Widerspruch einlegen, sollte dieser erfolglos sein kann Klage vorm Sozialgericht erhoben werden.
Leistungsbegehren empfiehlt es sich einen Spezialisten hinzuzuziehen, um auf dem bestmöglichen Wege zum Ziel zu kommen.

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