Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen
Rechts. Das Strafrecht beinhaltet Vergehen und Verbrechen
(Verbrechen ist nach dem Gesetz gegeben, wenn für
die Tat eine Freiheitsstrafe von mindestes einem Jahr
Dauer als Mindeststrafe vorgesehen ist. Übliche
und bekannte Delikte sind z. B. Diebstahl Körperverletzung,
Betrug, Nötigung, Totschlag usw.
Ziel des Strafrechtes ist es, den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
In den letzten Jahren hat sich die Justiz mehr und mehr
der Opferseite einer Straftat zugewandt. Damit das Opfer
nicht auf ein reines Objekt des Strafrecht reduziert
wird, ist daher eine Beteiligung als Nebenkläger
bei Verletzung bestimmter Rechtsgüter möglich.
Auch kann dem Opfer, das meistens auch Zeuge im Strafverfahren
ist, ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zur Seite gestellt
werden, damit, z. B. bei Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung das Opfer die Befragung nicht als „zweite
Straftat“ empfindet. |
Sollten Sie beschuldigter in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren
sein und sich zur Vernehmung auf dem Polizeirevier einfinden?
Dann handhaben Sie es wie in einem schlechten amerikanischen
Krimi: „Kein Wort ohne meinen Anwalt!“ –
Denn haben Sie eine Aussage erst einmal abgegeben, wird
es schwierig, sie auch nur teilweise wieder aus der Welt
zu schaffen. Oft sind es nur einzelne Worte oder Formulierungen,
die für die Frage der Strafbarkeit eines Verhaltens
entscheidend sind. Absichten, innere Einstellungen –
auf die es bei Straftaten oft ankommt – werden von
einem juristischen Laien anders dargestellt als von einem
Juristen.
Grundsätzlich ist auch in Strafsachen eine Verständigung
mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht möglich.
Nur selten muss ein unbedingter Konfrontationskurs eingeschlagen
werden. Soweit möglich wird daher bereits im Vorfeld
einer Gerichtsverhandlung versucht, auf den Ausgang einzuwirken.
Dies erspart den Beteiligten Zeit, Nerven und selbstverständlich
auch Kosten.
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