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Strafrecht
Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Das Strafrecht beinhaltet Vergehen und Verbrechen (Verbrechen ist nach dem Gesetz gegeben, wenn für die Tat eine Freiheitsstrafe von mindestes einem Jahr Dauer als Mindeststrafe vorgesehen ist. Übliche und bekannte Delikte sind z. B. Diebstahl Körperverletzung, Betrug, Nötigung, Totschlag usw.

Ziel des Strafrechtes ist es, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. In den letzten Jahren hat sich die Justiz mehr und mehr der Opferseite einer Straftat zugewandt. Damit das Opfer nicht auf ein reines Objekt des Strafrecht reduziert wird, ist daher eine Beteiligung als Nebenkläger bei Verletzung bestimmter Rechtsgüter möglich. Auch kann dem Opfer, das meistens auch Zeuge im Strafverfahren ist, ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden, damit, z. B. bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung das Opfer die Befragung nicht als „zweite Straftat“ empfindet.


Sollten Sie beschuldigter in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren sein und sich zur Vernehmung auf dem Polizeirevier einfinden? Dann handhaben Sie es wie in einem schlechten amerikanischen Krimi: „Kein Wort ohne meinen Anwalt!“ – Denn haben Sie eine Aussage erst einmal abgegeben, wird es schwierig, sie auch nur teilweise wieder aus der Welt zu schaffen. Oft sind es nur einzelne Worte oder Formulierungen, die für die Frage der Strafbarkeit eines Verhaltens entscheidend sind. Absichten, innere Einstellungen – auf die es bei Straftaten oft ankommt – werden von einem juristischen Laien anders dargestellt als von einem Juristen.

Grundsätzlich ist auch in Strafsachen eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht möglich. Nur selten muss ein unbedingter Konfrontationskurs eingeschlagen werden. Soweit möglich wird daher bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung versucht, auf den Ausgang einzuwirken. Dies erspart den Beteiligten Zeit, Nerven und selbstverständlich auch Kosten.

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