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Versicherungen erscheinen dem Versicherungsnehmer im Fall einer Leistungsverweigerung
häufig als übermächtiger Gegner.
Neben dem ohnehin belastenden Schadensfall tritt noch die
Auseinandersetzung mit dem Versicherer. Insbesondere bei
Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen
und Lebensversicherungen mit hohen Versicherungssummen,
ist die nicht unbegründete Ansicht verbreitet „ohne
Klageverfahren läuft es nicht“.
Zum einen regulieren Versicherer häufig aus Kostengründen
nicht und lassen es auf ein Klageverfahren ankommen. Zum
anderen lehnen Versicherer die Leistung häufig aufgrund
von eigenen Versäumnissen des Versicherungsnehmers
bei der Schadensanzeige ab, beispielsweise weil Anzeigefristen
nicht eingehalten wurden.
Wir helfen Ihnen sowohl bei der vorgerichtlichen Schadensanzeige
sowie der zügigen Regulierung Ihres Schadens als auch
bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
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