Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen
Rechts. Als Bürger haben Sie in Ihrem Alltag
zwangsläufig Kontakt mit Behörden. Die bekannteste
Handlungsform der Behörden ist der Verwaltungsakt.
Der Verwaltungsakt kann sich für Sie entweder
begünstigend oder belastend auswirken.
Wird Ihnen beispielsweise eine von Ihnen begehrte
Baugenehmigung erteilt, so wirkt sich der behördliche
Akt begünstigend aus und Sie werden mit dem Handeln
der betreffenden Behörde einverstanden sein.
Eine Ablehnung der Baugenehmigung wäre dementsprechend
belastend und kann einen Eingriff in Ihre Rechte darstellen.
In der Regel können Sie gegen Entscheidungen
der Behörden Widerspruch innerhalb eines Monats
bei der zuständigen Behörde einlegen. Bei
erfolglosem Widerspruch kann auf die begehrte Leistung
geklagt werden. Meist lässt sich aber schon durch
den Widerspruch, dem sog. Vorverfahren ein Erfolg
erzielen.
Ebenso häufig kommt es vor, dass Sie durch einen
Verwaltungsakt belastet werden, den nicht Sie begehrten,
sondern ein Anderer. Häufig ist dies beispielsweise
der Fall, wenn ihrem Nachbarn eine Baugenehmigung
erteilt wurde, durch die Sie in irgendeiner Art und
Weise belastet werden. Auch hiergegen können
Sie im Verwaltungsverfahren vorgehen.
Über Ihre Möglichkeiten beraten wir Sie
gerne in einem persönlichen Gespräch. |