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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Als Bürger haben Sie in Ihrem Alltag zwangsläufig Kontakt mit Behörden. Die bekannteste Handlungsform der Behörden ist der Verwaltungsakt. Der Verwaltungsakt kann sich für Sie entweder begünstigend oder belastend auswirken.

Wird Ihnen beispielsweise eine von Ihnen begehrte Baugenehmigung erteilt, so wirkt sich der behördliche Akt begünstigend aus und Sie werden mit dem Handeln der betreffenden Behörde einverstanden sein. Eine Ablehnung der Baugenehmigung wäre dementsprechend belastend und kann einen Eingriff in Ihre Rechte darstellen. In der Regel können Sie gegen Entscheidungen der Behörden Widerspruch innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde einlegen. Bei erfolglosem Widerspruch kann auf die begehrte Leistung geklagt werden. Meist lässt sich aber schon durch den Widerspruch, dem sog. Vorverfahren ein Erfolg erzielen.

Ebenso häufig kommt es vor, dass Sie durch einen Verwaltungsakt belastet werden, den nicht Sie begehrten, sondern ein Anderer. Häufig ist dies beispielsweise der Fall, wenn ihrem Nachbarn eine Baugenehmigung erteilt wurde, durch die Sie in irgendeiner Art und Weise belastet werden. Auch hiergegen können Sie im Verwaltungsverfahren vorgehen.

Über Ihre Möglichkeiten beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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